Online-Zulassung

Online-Zulassung ohne Kennzeichen: Darf ich mit dem PDF sofort losfahren?

Das Auto ist online zugelassen, die vorläufige Zulassungsbescheinigung liegt als PDF vor. Losfahren dürfen Sie aber erst, wenn die Kennzeichenschilder am Fahrzeug hängen. Warum das so ist und wie Sie keinen Tag verlieren.

6 Min. Lesezeit Redaktion digital-zulassen.de

Nein, ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie nicht fahren

Die Zulassung ist durch, das PDF ist da, darf ich jetzt los? Das fragen sich viele nach dem ersten Online-Antrag. Mit Schildern am Auto ja. Ohne Schilder nein.

Die vorläufige Zulassungsbescheinigung aus der Online-Zulassung ist kein Ersatz für das Kennzeichen. Sie überbrückt nur die Zeit, bis die Zulassungsbehörde die Stempelplaketten (auch Siegel genannt) und die Zulassungsbescheinigung Teil I per Post schickt. Die Schilder selbst müssen Sie sich vorher besorgen und anschrauben.

Erlaubt

Kennzeichenschilder vorne und hinten montiert, Stempelplaketten fehlen noch, Ausdruck der Zulassungsentscheidung liegt im Auto.

Nicht erlaubt

Keine Schilder am Auto, nur das PDF auf dem Handy oder ein Ausdruck hinter der Scheibe.

Was die vorläufige Zulassungsbescheinigung ersetzt

Wer ein Auto am Schalter zulässt, bekommt die Stempelplaketten direkt auf die Schilder geklebt. Bei der Online-Zulassung geht das nicht, die Plaketten kommen mit der Post. Damit Sie nicht tagelang auf den Brief warten müssen, erlaubt § 31 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, das Fahrzeug schon vorher zu nutzen, und zwar ohne die Plaketten auf den Schildern.

Für die Übergangszeit gilt:

  • Die Frist beginnt mit dem Abruf der Zulassungsentscheidung und endet, sobald die Plaketten da sind. Bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel beträgt sie höchstens 14 Tage.
  • Ein gut lesbarer Ausdruck der Zulassungsentscheidung muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei einer Kontrolle zeigen Sie ihn vor.
  • Die Behörde muss Plaketten, Plakettenträger und Zulassungsbescheinigung Teil I spätestens sechs Kalendertage nach der Entscheidung abschicken.

Von den Schildern selbst steht in dieser Ausnahme nichts. Für sie gilt weiter § 12 Absatz 5 FZV: Ein Pkw muss vorne und hinten ein Kennzeichen haben, fest angebracht. Bei Motorrädern und Anhängern genügt eines hinten.

Was als Kennzeichen zählt und was nicht

Ein Kennzeichen ist ein geprägtes, reflektierendes Schild nach DIN 74069, schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzem Rand. Solche Schilder gibt es bei zertifizierten Schilderprägestellen, vor Ort oder online.

Nicht als Kennzeichen zählen ein ausgedrucktes Blatt hinter der Windschutzscheibe, ein selbstgemaltes Pappschild oder die alten Schilder des Vorbesitzers mit einer anderen Kombination. Wer so fährt, fährt ohne Kennzeichen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, und im Fall eines Unfalls haben Sie zusätzlich eine unangenehme Diskussion mit der Versicherung vor sich.

Schilder rechtzeitig besorgen

Wie früh Sie an die Schilder kommen, hängt davon ab, ob Sie Ihr Kennzeichen schon kennen.

Mit reserviertem Wunschkennzeichen steht die Kombination fest, bevor Sie den Antrag stellen. Die Schilder können Sie also vorab bestellen oder prägen lassen und bereits am Auto haben, wenn die Zulassungsentscheidung kommt. Das ist der schnellste Weg: Entscheidung abrufen, ausdrucken, losfahren. Ein Wunschkennzeichen können Sie hier prüfen und reservieren.

Ohne Wunschkennzeichen teilt die Behörde die nächste freie Kombination zu. Sie erfahren sie erst mit der Zulassungsentscheidung und können die Schilder erst danach bestellen. Zwischen Zulassung und erster Fahrt liegt dann die Lieferzeit der Schilder, oder der Weg zur Prägestelle, ohne das Auto.

Im Antrag bei Digital-Zulassen.de können Sie die Schilder direkt mitbestellen. Wir lassen sie nach erfolgreicher Zulassung mit dem zugeteilten Kennzeichen prägen und schicken sie an Ihre Adresse. Haben Sie schon passende Schilder, wählen Sie das im Formular einfach ab.

Situation Schilder Erste Fahrt
Wunschkennzeichen reserviert Vor dem Antrag bestellbar Direkt nach der Entscheidung
Freie Zuteilung Erst nach der Entscheidung Sobald die Schilder da sind
Kennzeichen wird mitgenommen Bisherige Schilder bleiben Direkt nach der Entscheidung

Wann die alten Schilder einfach dranbleiben

Bei einer Umschreibung können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen oft behalten, auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Dann ändert sich an den Schildern nichts: Sie bleiben mitsamt ihren Plaketten am Auto, und Sie müssen weder neue Schilder kaufen noch auf Post mit Siegeln warten.

Dasselbe gilt für eine reine Adressänderung. Da bleibt das Kennzeichen ohnehin gleich.

Wichtig ist das beim Gebrauchtwagenkauf: Die Schilder des Vorbesitzers dürfen Sie nur weiter nutzen, wenn das Kennzeichen tatsächlich auf Sie übergeht. Bekommt das Auto ein neues Kennzeichen, sind die alten Schilder wertlos.

Von der Zulassungsentscheidung bis zur Plakette

1

Zulassungsentscheidung abrufen

Nach der erfolgreichen Entscheidung der Behörde steht die vorläufige Zulassungsbescheinigung als PDF bereit. Ab jetzt läuft die Frist für die Fahrt ohne Plaketten.

2

Ausdrucken

Drucken Sie die Zulassungsentscheidung gut lesbar aus und legen Sie sie ins Auto. Das Handy-Display reicht nicht.

3

Schilder anbringen

Kennzeichenschilder mit der zugeteilten Kombination vorne und hinten fest montieren. Erst jetzt darf das Auto bewegt werden.

4

Post abwarten

Mit der Post kommen Zulassungsbescheinigung Teil I, Plakettenträger und Stempelplaketten, bei einem neuen Kennzeichen auch die HU-Plakette.

5

Plaketten aufkleben

Plakettenträger und Siegel auf die Schilder kleben, die HU-Plakette hinten. Danach ist der Ausdruck nicht mehr nötig.

Kommt die Post nicht innerhalb der Frist an, dürfen Sie danach nicht einfach weiterfahren. Melden Sie sich in dem Fall bei uns, damit wir bei der Behörde nachhaken können.

Übrigens: Auch für eine gebrauchte Umschreibung brauchen Sie keinen TÜV-Bericht, gültig sein muss die HU aber. Mehr dazu im Beitrag Online-Zulassung ohne TÜV-Bescheinigung.

Häufige Fragen zur Online-Zulassung ohne Kennzeichen

Nein. Die vorläufige Bescheinigung ersetzt nur die Stempelplaketten, die später per Post kommen. Vorne und hinten müssen trotzdem Kennzeichenschilder mit dem zugeteilten Kennzeichen fest angebracht sein.

Nein. Kennzeichen müssen reflektierende Schilder nach DIN 74069 sein und außen am Fahrzeug fest angebracht werden. Ein Papierausdruck, ein Pappschild oder ein Zettel im Fenster erfüllt das nicht.

Nein. Auch diese Fahrt ist eine Fahrt im Straßenverkehr. Lassen Sie sich die Schilder liefern, bestellen Sie sie vorab online oder holen Sie sie ohne das Fahrzeug ab.

Bis die Plaketten per Post ankommen, längstens für die gesetzliche Frist. Bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel sind das nach § 31 FZV bis zu 14 Tage ab Abruf der Zulassungsentscheidung. Die Behörde verschickt die Plaketten spätestens sechs Kalendertage nach der Entscheidung.

Ja, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, denn dann steht die Kombination fest. Bei zufälliger Zuteilung kennen Sie das Kennzeichen erst mit der Zulassungsentscheidung und können die Schilder erst danach bestellen.

Ja. Während der Fahrt ohne Plaketten muss ein gut lesbarer Ausdruck der Zulassungsentscheidung mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Ein Screenshot auf dem Handy reicht nach dem Wortlaut der Verordnung nicht.

Nein. Wenn Sie bei einer Umschreibung Ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen, bleiben die vorhandenen Schilder mit ihren Plaketten am Fahrzeug.

Zulassung und Schilder in einem Antrag

Fahrzeug online zulassen und die passenden Kennzeichenschilder gleich mitbestellen. Die Siegel schickt die Behörde danach per Post.

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Amtliche Grundlagen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23.09.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrer Zulassungsentscheidung.