Geschäftsvorfälle · WZ/WG
Wiederzulassung mit gleichem oder anderem Halter
WZ gilt für denselben Halter; WG bildet die Wiederzulassung auf einen anderen Halter beziehungsweise mit entsprechender Änderung ab.
WZ oder WG
| Code | Konstellation | Wichtiger Unterschied |
|---|---|---|
WZ | Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, derselbe Halter. | Die ZB II ist bei unverändertem Halter in der Regel nicht erforderlich. |
WG | Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wird auf einen anderen Halter wieder zugelassen. | Daten des neuen Halters und ZB II werden benötigt. |
Gemeinsame Kerndaten
- FIN und bisheriges Kennzeichen
- ZB I einschließlich Sicherheitscode
- gültige eVB-Nummer
- Halter- und Kontaktdaten
- Kennzeichenwunsch beziehungsweise Reservierungsdaten, sofern genutzt
- Kfz-Steuer-SEPA, soweit für die Konstellation erforderlich
Ablauf
Beide Varianten verwenden den Antragslebenszyklus aus Anlage, Signatur, Bearbeitung und Ergebnis. procedure bleibt nach der Anlage unverändert.